Hundetraining und Hundepension

in Mainhausen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

*Hundepension*

§ 1 Geltungsbereich und Veranstalter

Die vorliegenden AGBs gelten für alle vertraglichen Abschlüsse zwischen der Hundepension Daniela Schweer, Hund & Training, Am Bahnhof 1 in 63533 Mainhausen und den Kunden.

Sie gelten für alle abgeschlossenen Pensionsverträge, auch wenn in diesen nicht explizit auf die AGBs verwiesen wird. Als vertragliche Gestaltung gelten schriftliche Vereinbarung, sowie auf andere  Art getroffene Regelungen, mit denen eine Verbindlichkeit einher geht.

§ 2 Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstände sind alle vereinbarte Pensionstage, sowie die telefonischen und/oder persönlichen Erstgespräche. 

Ein ausführliches Erstgespräch ist Basis des Pensionsvertrages und bei erstmaliger Betreuung des Hundes verpflichtend.

§ 3 Informationspflicht

Der Kunde ist verpflichtet Daniela Schweer vor dem Pensionsaufenthalt des Hundes über alle bekannte und für die Betreuung relevante Eigenheiten des Hundes zu informieren. Besonders wichtig sind Informationen zum Gesundheitszustand, zu Ängstlichkeit, Aggression oder Eigenheiten des Hundes.

Der Hund muss steuerlich erfasst sein und Eigentum des Kunden sein. Bei Pensionsaufenthalten von Hunden auf Pflegestellen ist eine schriftliche Einverständnis des entsprechenden Tierschutzvereines notwendig.

Zudem muss der Hund mit seiner Chipnummer bei den gängigen Portalen registriert sein.

§ 4 Versicherung, Impfschutz & Gesundheit

Es können nur Hunde in Pension betreut werden, die über einen altersentsprechenden und angemessenen  Impfschutz verfügen, dazu gehören Tollwut, Staupe, Hepatitis, Leptospirose und Parvovirose. Dies ist gegebenenfalls durch Einsicht in den Impfpass nachzuweisen.

Des Weiteren benötigt der Hund eine gültige Haftpflichtversicherung. Der Hundebesitzer bestätigt dies im Betreuungsvertrag. Auf Verlangen ist Daniela Schweer das entsprechende Dokument nachzuweisen.

Der Hund darf keine ansteckenden Krankheiten haben und muss zudem ohne Parasitenbefall sein. Eine Entwurmung muss regelhaft vor dem Pensionsaufenthalt stattfinden.

Eine Läufigkeit der Hündin schließt die Teilnahme am Pensionsbetrieb aus.

§ 5 Haftung

Für Sachschäden und Schäden an den in Obhut gegebenen Hunden haftet die Hundepension nur soweit, als das diese Schäden auf fahrlässiges Handeln der Hundepension zurückzuführen sind. 

Die Hundepension übernimmt keine Verantwortung für mitgebrachte Sachen (Liegeplätze, Leinen, Spielzeug etc...).

§ 6 Notfallmanagement

Der Hundehalter wird jederzeit kontaktiert wenn der Hund gesundheitliche oder psychische Störungen zeigen sollte. Das weitere Vorgehen wird zwischen Hundehalter und Daniela Schweer besprochen.

Der Hundehalter ist verpflichtet, im Pensionsvertrag eine oder mehrere Kontaktpersonen zu nennen, die erreichbar sind und im Notfall den Hund auch abholen, sofern dies in Ausnahmefällen notwendig sein sollte. 

Eine Behandlung in der Tierklinik oder beim Tierarzt ist jederzeit dann notwendig, wenn eine unverzügliche Behandlung des Hundes unabwendbar ist und/oder eine weitere Gefährdung des Hundes nicht ausgeschlossen ist. 

Dies kann zum Beispiel bei der vermuteten Aufnahme von Fremd- oder Gefahrenstoffen der Fall sein oder bei plötzlich auftretenden Verletzungen, die eine sofortige Abklärung erfordern, beispielsweise Verdacht auf Magendrehung, innere Verletzungen etc.

Die Kosten der Behandlung sind durch den Hundehalter zu tragen.

§ 7 Bringen und Abholen, Zubehör und persönliche Vereinbarungen

Bring- und Abholzeiten werden individuell vereinbart. Der Hund bringt seinen Schlafplatz und wichtige persönliche Dinge mit, sowie sein Futter mit Dosierungsinfo und eventuelle Medikamente. 

Der ausgefüllte Pensionsvertrag mit Informationen zum Hund wird spätestens am Tag des Pensionsstartes unterzeichnet übergeben.

Nebengetätigte Absprachen bezüglich Fellpflege oä werden als Ergänzung zum Pensionsvertrag schriftlich festgehalten.

§ 8 Buchung und Stornierung 

Die Terminvereinbarung erfolgt zwischen Kunde und Hundepension über den jeweils gewählten Kanal, jedoch stets schriftlich. Eine Pensionsbuchung gilt dann als vereinbart, wenn diese nachvollziehbar per Mail oder Whatsapp durch Daniela Schweer bestätigt wird. 

Ein abgeschlossener Pensionsvertrag ist nicht notwendig, um einen Zeitraum sicher zu reservieren. 

Der Kunde hat ein 14tätiges Widerrufsrecht. In diesem Zeitraum kann er die getätigte Buchung ohne Angabe von Gründen und ohne Kosten stornieren.

Bei Absage durch den Kunden außerhalb der Widerrufsfrist und unter 8 Wochen vor Pensionsbeginn fallen 10 % der Kosten an, bei Absage außerhalb der Widerrufsfrist und unter 4 Wochen vor Pensionsbeginn fallen 30 % der Kosten an.

Daniela Schweer behält sich je nach Umstand individuelle Regelungen zu Gunsten des Kunden vor, ein Anrecht darauf gibt es jedoch nicht.

§ 9 Gebühren und Bezahlung

Bezahlt werden kann per paypal, in bar oder per Überweisung. 

Die Kosten für Betreuung und Erstgespräch sind auf der Homepage www.hund-und-training.de einzusehen und zu Beginn der gebuchten Dienstleistung zu erbringen.

Bei Betreuungen ohne festes Ende wird jeweils zum Ende des Monats abgerechnet. Abgerechnet werden die im Rechnungsmonat betreuten Nächte oder nach individueller Vereinbarung.

§ 10 Datenschutz

Kundendaten werden zu Verarbeitungs- und Abrechnungszwecken elektronisch gespeichert. Diese Daten werden nicht an unbeteiligte Dritte weitergegeben. Staatliche Stellen, denen gegenüber Auskunftspflicht besteht, sind hiervon ausgenommen.

§ 11 Schlussbestimmungen 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs rechtsunwirksam sein, so behalten die restlichen Bestandteile ihre Gültigkeit. Die jeweils gültige Fassung der AGBs ist auf der Homepage einzusehen.


Stand: 17.07.2024